Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Abgasuntersuchung (AUK) an Krafträdern

Offizieller Prüflehrgang nach § 29 StVZO

Ziel der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO ist es, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, KOM, Anhänger und Krafträder) auf einheitlich hohem Niveau zu gewährleisten. Neben der bekannten Hauptuntersuchung (HU) für Krafträder ist seit April 2006 auch eine Untersuchung der Abgase (AUK) an diesen Fahrzeugen nachzuweisen. Die AUK ist damit ein Teil der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung in Deutschland.

Werkstätten die seit 1. April 2006 die neue AUK durchführen, müssen anerkannt sein. Für diese Anerkennung ist es notwendig, dass die Mitarbeiter vorher geschult worden sind und eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Ausbildungszentrum des Saarländischen Kraftfahrzeugverbandes wurde vom Zentralverband (ZDK) als AUK-Schulungsstätte anerkannt.

Veranstalter:     

  • Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeugewerbes mbH

Zielgruppe:     

  • Meister und Gesellen im Kfz-Technikerhandwerk & Zweiradmechanikerhandwerk

Schulungsziel:     

  • Durch den Prüflehrgang soll der Teilnehmer befähigt werden, die Abgasuntersuchung an Krafträdern durchzuführen.

Lehrgangsinhalte:    

  • Einführung in Vorschriften und Richtlinien
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Prüfung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Emission
  • Technische Sachverhalte der Schadstoffemission von motorisierten Zweirädern
  • Handhabung des Abgasmessgerätes
  • Durchführung einer Untersuchung des Motormanagement/Abgasreinigungs-Systems, Erfahrungsaustausch
  • Abschlussprüfung

Dauer:     

  • 1 Tag für Erstschüler
  • 0,5 Tag für Wiederholer

Gebühr:     

  • Erstschüler 170,00 € + MwSt. 32,30 € = 202,30 €
  • Wiederholer 110,00 € + MwSt. 20,90 € = 130,90 €
 
Letzte Änderung: 25.11.2009