Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und Nachweis der Sachkunde

Mit der neuen Klimaanlagenschulung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Seit dem 01. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf. Der Saarländische Kfz-Verband ist berechtigt, diese Sachkunde nach dem VDA/VDIK/ZDK-Konzept zu vermitteln und zu bescheinigen.

Veranstalter:     

  • Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH

Zielgruppe:     

  • Meister und Gesellen im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Lehrgangsinhalte:    

  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Verordnung (EG) Nr. 2037/2000, 842/2006, 307/2008
  • Richtlinie 2006/40/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Abfallrechtliche Vorschriften
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion Kfz-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
  • Rückgewinnung von Kältemitte
  • Zukünftige Kfz-Klimaanlagentechnologie
  • Rückgewinnung mit einem Klimaanlagen-Servicegerät
  • Umgang mit Kältemittel

Abschluss:     

  • Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Sachkunde

Dauer:     

  • 1 Tag

Gebühren:     

  • 170,00 € + 19% MwSt = 202,30 €
 
Letzte Änderung: 25.11.2009