
Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und Nachweis der Sachkunde
Mit der neuen Klimaanlagenschulung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Seit dem 01. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf. Der Saarländische Kfz-Verband ist berechtigt, diese Sachkunde nach dem VDA/VDIK/ZDK-Konzept zu vermitteln und zu bescheinigen.
Veranstalter:
- Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH
Zielgruppe:
- Meister und Gesellen im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Lehrgangsinhalte:
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000, 842/2006, 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion Kfz-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
- Rückgewinnung von Kältemitte
- Zukünftige Kfz-Klimaanlagentechnologie
- Rückgewinnung mit einem Klimaanlagen-Servicegerät
- Umgang mit Kältemittel
Abschluss:
- Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Sachkunde
Dauer:
- 1 Tag
Gebühren:
- 170,00 € + 19% MwSt = 202,30 €
Letzte Änderung: 25.11.2009

















