Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)

Die GAP dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer 1-tägigen Grundschulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben. Für die Durchführung dieser Schulungen wurde gemeinsam mit Vertretern der Fahrzeughersteller und -importeure ein einheitliches Schulungskonzept entwickelt. Dies ist die Grundlage der aktuell angebotenen GAP-Schulung

Veranstalter:     

  • Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH

Zielgruppe:     

  • Meister und Gesellen im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Lehrgangsinhalte:     

  • rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherungstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • weitere alternative Antriebskonzepte
  • praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Abschlussprüfung

Dauer:     

  • 1 Tag für Erstschüler
  • 0,5 Tage für Wiederholer

Gebühr:     

  • Erstschüler   200,00 € + 19%MwSt = 238,00 €
  • Wiederholer 100,00 € + 19%MwSt = 119,00 €
 
Letzte Änderung: 25.11.2009