
Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)
Die GAP dürfen nur die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchführen, die nachweisen können, dass sie an einer 1-tägigen Grundschulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben. Für die Durchführung dieser Schulungen wurde gemeinsam mit Vertretern der Fahrzeughersteller und -importeure ein einheitliches Schulungskonzept entwickelt. Dies ist die Grundlage der aktuell angebotenen GAP-Schulung
Veranstalter:
- Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH
Zielgruppe:
- Meister und Gesellen im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Lehrgangsinhalte:
- rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien
- Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
- Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
- Fahrzeugidentifizierung
- Dokumentation
- Qualitätssicherung
- Technik der Gasanlagen
- Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
- Sicherungstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
- weitere alternative Antriebskonzepte
- praktisches Können
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
- Handhabung des Lecksuchsprays
- Abschlussprüfung
Dauer:
- 1 Tag für Erstschüler
- 0,5 Tage für Wiederholer
Gebühr:
- Erstschüler 200,00 € + 19%MwSt = 238,00 €
- Wiederholer 100,00 € + 19%MwSt = 119,00 €
Letzte Änderung: 25.11.2009

















