Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

SP-Schulung für Nutzfahrzeuge Erstschulung

Am 1. Juni 1998 ist die Neufassung der Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Personen (Werkstattmeister) und ihrer Fachkräfte (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen. SP-Schulungen können in den vom Bundesinnungsverband anerkannten Berufsbildungszentren des Handwerks durchgeführt werden. Das Ausbildungszentrum des Saarländischen Kfz-Verbandes wurde vom Zentralverband (ZDK) als SP-Schulungsstätte anerkannt.

Veranstalter:     

  • Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH

Zielgruppe:     

  • Meister und Gesellen im Kfz-Technikerhandwerk

Teilnehmerzahl:   

  • max. 12 Teilnehmer

Schulungsziel:     

  • Durch den Prüflehrgang soll der Teilnehmer befähigt werden, die SP-Prüfungen an Nutzfahrzeugen für die darauffolgenden 36 Monate durchzuführen.

Lehrgangsinhalte:

  • Rechtliche Richtlinien
  • Vorschriften, Richtlinien und Durchführungsanweisungen
  • Technik der Fahrzeuge
  • Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlage/EG-Bremsanlage/Druckluft/Drucklufthydraulik/Ventile und Aggregate/ABV/ELB/Radbremsen
  • Praktisches Können
  • Durchführung von Sicht-/Funktions-/Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach "Technik der Fahrzeuge"
  • Einsatz von Mess- und Prüfungsgeräten
  • Abschlussprüfung

Anmeldung:     

  • Bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Der Teilnehmer erhält ca. 3 Wochen vor dem Prüflehrgang das aktuelle Schulungshandbuch zur Vorbereitung auf den Prüflehrgang.

Dauer:     

  • 4 Tage

Gebühr:     

  • 640,00 € zzgl. 19% MwSt = 761,60 €
 
Letzte Änderung: 15.12.2011