
SP-Schulung für Nutzfahrzeuge Erstschulung
Am 1. Juni 1998 ist die Neufassung der Vorschriften über die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Kfz-Werkstätten, die eine SP-Anerkennung anstreben, müssen u. a. die erfolgreiche Teilnahme ihrer verantwortlichen Personen (Werkstattmeister) und ihrer Fachkräfte (z. B. Geselle) an einer Schulung nachweisen. SP-Schulungen können in den vom Bundesinnungsverband anerkannten Berufsbildungszentren des Handwerks durchgeführt werden. Das Ausbildungszentrum des Saarländischen Kfz-Verbandes wurde vom Zentralverband (ZDK) als SP-Schulungsstätte anerkannt.
Veranstalter:
- Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH
Zielgruppe:
- Meister und Gesellen im Kfz-Technikerhandwerk
Teilnehmerzahl:
- max. 12 Teilnehmer
Schulungsziel:
- Durch den Prüflehrgang soll der Teilnehmer befähigt werden, die SP-Prüfungen an Nutzfahrzeugen für die darauffolgenden 36 Monate durchzuführen.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtliche Richtlinien
- Vorschriften, Richtlinien und Durchführungsanweisungen
- Technik der Fahrzeuge
- Fahrgestell/Fahrwerk/Verbindungseinrichtungen
- Lenkung
- Auspuffanlage
- Bremsanlage/EG-Bremsanlage/Druckluft/Drucklufthydraulik/Ventile und Aggregate/ABV/ELB/Radbremsen
- Praktisches Können
- Durchführung von Sicht-/Funktions-/Wirkungsprüfungen an Einrichtungen nach "Technik der Fahrzeuge"
- Einsatz von Mess- und Prüfungsgeräten
- Abschlussprüfung
Anmeldung:
- Bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Der Teilnehmer erhält ca. 3 Wochen vor dem Prüflehrgang das aktuelle Schulungshandbuch zur Vorbereitung auf den Prüflehrgang.
Dauer:
- 4 Tage
Gebühr:
- 640,00 € zzgl. 19% MwSt = 761,60 €
Letzte Änderung: 15.12.2011

















