Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

SP-Schulung für Nutzfahrzeuge Wiederholer

Nach bestandener Erstschulung müssen die SP-durchführenden und verantwortlichen Personen nach 36 Monaten eine Wiederholungsschulung absolvieren. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums zur Wiederholungsschulung wird eine Erstschulung (4 Tage) fällig.

Veranstalter:     

  • Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH

Zielgruppe:     

  • Meister und Gesellen im Kfz-Technikerhandwerk

Teilnehmerzahl:     

  • max. 12 Teilnehmer

Schulungsziel:     

  • Durch den Prüflehrgang soll der Teilnehmer befähigt werden, die SP-Prüfungen an Nutzfahrzeugen für die darauffolgenden 36 Monate durchzuführen.

Lehrgangsinhalte:     

  • Rechtliche Grundlagen
  • Änderungen und Ergänzungen § 29 STVZO
  • Vorschriften, Richtlinien und Durchführungsanweisungen
  • Technik der Fahrzeuge
  • Neue Trailersysteme
  • Weiterentwicklung und Ergänzungen mechanische/pneumatische Bremssysteme
  • EBS
  • Praktische Übungen an Fahrzeugen mit EBS
  • Abschlussprüfung

Dauer:     

  • 2 Tage

Gebühr:     

  • 340,00 € zzgl. 19% MwSt = 404,60 €
 
Letzte Änderung: 25.11.2009