
SP-Schulung für Nutzfahrzeuge Wiederholer
Nach bestandener Erstschulung müssen die SP-durchführenden und verantwortlichen Personen nach 36 Monaten eine Wiederholungsschulung absolvieren. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums zur Wiederholungsschulung wird eine Erstschulung (4 Tage) fällig.
Veranstalter:
- Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kraftfahrzeuggewerbes mbH
Zielgruppe:
- Meister und Gesellen im Kfz-Technikerhandwerk
Teilnehmerzahl:
- max. 12 Teilnehmer
Schulungsziel:
- Durch den Prüflehrgang soll der Teilnehmer befähigt werden, die SP-Prüfungen an Nutzfahrzeugen für die darauffolgenden 36 Monate durchzuführen.
Lehrgangsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Änderungen und Ergänzungen § 29 STVZO
- Vorschriften, Richtlinien und Durchführungsanweisungen
- Technik der Fahrzeuge
- Neue Trailersysteme
- Weiterentwicklung und Ergänzungen mechanische/pneumatische Bremssysteme
- EBS
- Praktische Übungen an Fahrzeugen mit EBS
- Abschlussprüfung
Dauer:
- 2 Tage
Gebühr:
- 340,00 € zzgl. 19% MwSt = 404,60 €
Letzte Änderung: 25.11.2009

















