
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare des Saarländischen Kfz-Verbandes und der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH gültig ab 01.07.2004
Anmeldung
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang/Seminar teilnehmen will und die Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig erfolgen und ist schriftlich vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt etwa 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn die Einladung zum Lehrgang.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Sie muss spätestens 3 Banktage vor Lehrgangsbeginn auf den entsprechenden Konten des Saarländischen Kfz-Verbandes oder der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH unter Angabe der Rechnungsnummer beglichen werden. ACHTUNG: Ist die Gebühr bis zum o.g. Zeitpunkt nicht bezahlt, kann die angemeldete Person am Lehrgang nicht teilnehmen!
Nichtteilnahme
Ein Rücktritt ist für angemeldete Teilnehmer, die ihre Teilnahme bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich absagen, kostenlos möglich. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet oder auf ein anderes Seminar angerechnet.
Teilnehmer, die ihre Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt als 2 Wochen bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn absagen, bezahlen 50 % der Teilnahmegebühr.
Teilnehmer, die sich zu einem späteren Zeitpunkt abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt die Zahlung der Teilnahmegebühr.
Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 € kann jedoch grundsätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers sind nur die bereits berechneten Lehrgangsgebühren zu zahlen; weitere Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.
Absage von Seminaren
Der Saarländische Kfz-Verband und die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH sind berechtigt, Lehrgänge und Seminare bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie sind dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten.










