In zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) haben die Gerichte die Position des gutgläubigen Kfz-Händlers gegenüber der Finanzverwaltung gestärkt, wenn er steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen will. Liegt objektiv eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, darf die Finanzverwaltung im Ergebnis die Steuerbefreiung zukünftig nicht allein deshalb mehr versagen, weil ihrer Auffassung nach Formalien nicht erfüllt wurden (EuGH, Az: C-146/05 / BFH, Az: V R 59/03-1).
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