Die Kooperationsvereinbarung zwischen Demontagebetrieb und Annahmestelle oder Rücknahmestelle wurde den gesetzlichen Änderungen angepasst. Sie regelt die vertraglichen Bindungen und Verpflichtungen zur Überlassung und Entsorgung von Altfahrzeugen im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung.
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