Hier finden Sie alle relevanten Infos für Mitglieder
Wahl- und stimmberechtigt sind alle selbständigen Verbandsmitglieder und die vertretungsberechtigten Personen von GmbH’s und Personengesellschaften. Jeder Mitgliedsbetrieb hat eine Stimme. Soll das Wahl- und Stimmrecht in Ausnahmefällen vom Betriebsleiter ausgeübt werden, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht. Eine Vorlage finden Sie weiter unten zum Herunterladen.
(optional)