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Anmeldung 20.11.2025
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Hinweis zur Stimmberechtigung

Wahl- und stimmberechtigt sind alle selbständigen Verbandsmitglieder und die vertretungsberechtigten Personen von GmbHs und Personengesellschaften. Jeder Mitgliedsbetrieb hat eine Stimme. Soll das Wahl- und Stimmrecht in Ausnahmefällen vom Betriebsleiter ausgeübt werden, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht. Eine Vorlage finden Sie weiter unten zum Herunterladen.

Laden Sie hier bitte die Vollmacht hoch, wenn das Wahl- und Stimmrecht im Ausnahmefall an den Betriebsleiter übertragen werden soll.

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