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Aktuelle Gebührenordnung

In der Mitgliederversammlung des Saarländischen Kfz-Verbandes – Landesinnung – am 20.11.2025 wurde gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 der Innungssatzung die Gebührenordnung beschlossen. Diese tritt mit sofortiger Wirkung ab diesem Datum in Kraft.