Data Act: Neue Datenrechte für Kunden – neue Chancen für Ihren Betrieb
Wartungsdaten, Batteriezustand, Fehlerspeicher, Kilometerstand – moderne Fahrzeuge produzieren permanent wertvolle Daten. Bislang lagen diese Daten faktisch in der Hand der Hersteller. Das ändert sich jetzt: Mit dem sogenannten Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854), der seit September 2025 gilt, erhalten Fahrzeughalter erstmals einen klaren gesetzlichen Anspruch, über die Nutzung "ihrer" Fahrzeugdaten selbst zu entscheiden.
Für Ihren Betrieb ist das mehr als nur ein weiteres EU-Regelwerk: Kunden können künftig verlangen, dass ihre Fahrzeugdaten direkt an eine von ihnen benannte Werkstatt oder ein Autohaus weitergegeben werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Vertragspartner des Herstellers handelt oder nicht. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Ferndiagnosen, vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), Flottenservices und digitale Zusatzangebote, die bislang oft den Herstellern vorbehalten waren.
Ganz uneingeschränkt ist der Datenzugang allerdings nicht: Quellcode, Algorithmen und sicherheitskritische Systemfunktionen bleiben weiterhin geschützt, und auch die DSGVO gilt unverändert fort. Zudem ersetzt der Data Act weder die Kfz-GVO noch die bestehenden Regelungen zum Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) – er ergänzt sie um ein zusätzliches, eigenständiges Datenzugangsrecht.
Damit Sie wissen, was jetzt konkret auf Ihren Betrieb zukommt und wie Sie sich am besten vorbereiten, hat der ZDK eine ausführliche FAQ-Broschüre mit über 20 praxisnahen Fragen und Antworten erstellt – von den Rechten Ihrer Kunden über die technischen Voraussetzungen bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen für Werkstatt und Autohaus.