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KI im Betrieb: Neue Regeln

Zum 2. August 2026 trat die EU-KI-Verordnung in Kraft – und betrifft mehr Kfz-Betriebe, als viele denken. Wer KI-bearbeitete Fahrzeugfotos in Gebrauchtwagenbörsen nutzt oder einen Chatbot zur Terminvergabe einsetzt, gilt bereits als "Betreiber" im Sinne der Verordnung und muss die neuen Vorgaben einhalten – sonst drohen Bußgelder oder Abmahnungen.

Konkret heißt das: KI-bearbeitete oder KI-generierte Bilder in der Werbung müssen künftig klar gekennzeichnet werden. Bei Chatbots – egal ob auf der Website, per E-Mail oder am Telefon – darf nie der Eindruck entstehen, dass ein Mensch antwortet. Kunden müssen von Anfang an wissen, dass sie mit einem KI-System sprechen, und die Möglichkeit haben, zu einem Mitarbeiter weitergeleitet zu werden.

Mehr Informationen zu den neuen Pflichten finden Sie hier.