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Gesetzesänderungen 2026: Das bedeutet es konkret für Ihren Betrieb

Die Pendlerpauschale beträgt künftig 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Mitarbeiter haben netto mehr vom Bruttolohn.
  • Kann bei Lohn- und Mitarbeitergesprächen ein Argument sein.
  • Keine zusätzlichen Kosten oder Pflichten für den Betrieb.
  • Hinweis: Für individuelle steuerliche Auswirkungen empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

Für Speisen gilt ab dem 01.01.2026 wieder der reduzierte Steuersatz von 7 % (Getränke ausgenommen).

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Relevant nur bei eigenen gastronomischen Angeboten (z. B. Kantine, Bistro, Tankstelle).
  • Spielraum für bessere Margen oder attraktivere Preise.
  • Hinweis: Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater die korrekte umsatzsteuerliche Umsetzung.

Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 %. Zudem wird die sogenannte Mütterrente III eingeführt.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Keine unmittelbaren Änderungen im Tagesgeschäft.
  • Langfristig steigende Beitragssätze möglich – Kostenentwicklung sollte im Blick behalten werden.

Rentner im Regelrentenalter dürfen künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Erfahrene Fachkräfte können leichter gehalten oder zurückgeholt werden.
  • Attraktiv für Teilzeitlösungen und zur Abfederung des Fachkräftemangels.
  • Sozialversicherungsbeiträge zahlt weiterhin der Arbeitgeber.
  • Hinweis: Details sollten vorab arbeits- und steuerrechtlich geprüft werden.

Die Rahmenbedingungen für den freiwilligen Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge werden verbessert.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Mehr Flexibilität bei Betriebsrentenmodellen, auch für kleinere Betriebe.
  • Kein Zwang – aber neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Mitarbeiterbindung.
  • Hinweis: Lassen Sie sich hierzu individuell von Ihrem Steuerberater oder einem Fachberater für betriebliche Altersvorsorge beraten.

Sichere Herkunftsstaaten können künftig teilweise per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit bei Beschäftigung von Geflüchteten.
  • Entlastung der Behörden kann Einstellungen beschleunigen.
  • Hinweis: Mögliche Beratungsstellen sind die zuständige Ausländerbehörde, die Agentur für Arbeit oder bei komplexen Fällen ggf. Fachanwälte für Migrations- und Arbeitsrecht.

Die Wehrerfassung wird modernisiert, freiwilliger Wehrdienst attraktiver gestaltet.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

  • Langfristig mögliche Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
  • Zuschüsse für Führerscheine können Wehrdienst für junge Menschen attraktiver machen – Konkurrenz um Nachwuchs steigt.