Gesetzesänderungen 2026: Das bedeutet es konkret für Ihren Betrieb
Die Pendlerpauschale beträgt künftig 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Mitarbeiter haben netto mehr vom Bruttolohn.
- Kann bei Lohn- und Mitarbeitergesprächen ein Argument sein.
- Keine zusätzlichen Kosten oder Pflichten für den Betrieb.
- Hinweis: Für individuelle steuerliche Auswirkungen empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Für Speisen gilt ab dem 01.01.2026 wieder der reduzierte Steuersatz von 7 % (Getränke ausgenommen).
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Relevant nur bei eigenen gastronomischen Angeboten (z. B. Kantine, Bistro, Tankstelle).
- Spielraum für bessere Margen oder attraktivere Preise.
- Hinweis: Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater die korrekte umsatzsteuerliche Umsetzung.
Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 %. Zudem wird die sogenannte Mütterrente III eingeführt.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Keine unmittelbaren Änderungen im Tagesgeschäft.
- Langfristig steigende Beitragssätze möglich – Kostenentwicklung sollte im Blick behalten werden.
Rentner im Regelrentenalter dürfen künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Erfahrene Fachkräfte können leichter gehalten oder zurückgeholt werden.
- Attraktiv für Teilzeitlösungen und zur Abfederung des Fachkräftemangels.
- Sozialversicherungsbeiträge zahlt weiterhin der Arbeitgeber.
- Hinweis: Details sollten vorab arbeits- und steuerrechtlich geprüft werden.
Die Rahmenbedingungen für den freiwilligen Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge werden verbessert.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Mehr Flexibilität bei Betriebsrentenmodellen, auch für kleinere Betriebe.
- Kein Zwang – aber neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Mitarbeiterbindung.
- Hinweis: Lassen Sie sich hierzu individuell von Ihrem Steuerberater oder einem Fachberater für betriebliche Altersvorsorge beraten.
Sichere Herkunftsstaaten können künftig teilweise per Rechtsverordnung festgelegt werden.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit bei Beschäftigung von Geflüchteten.
- Entlastung der Behörden kann Einstellungen beschleunigen.
- Hinweis: Mögliche Beratungsstellen sind die zuständige Ausländerbehörde, die Agentur für Arbeit oder bei komplexen Fällen ggf. Fachanwälte für Migrations- und Arbeitsrecht.
Die Wehrerfassung wird modernisiert, freiwilliger Wehrdienst attraktiver gestaltet.
Was heißt das für Ihren Betrieb?
- Langfristig mögliche Auswirkungen auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
- Zuschüsse für Führerscheine können Wehrdienst für junge Menschen attraktiver machen – Konkurrenz um Nachwuchs steigt.