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BGH-Urteil: Wer falsch überweist, zahlt doppelt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden:
Geht eine Überweisung wegen manipulierten Kontodaten an ein falsches Konto, bleibt die Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger bestehen.

Was bedeutet das für Betriebe?

  • Wird eine Rechnung per Post verschickt und ein unbekannter Dritter fälscht die Kontodaten, trägt der Schuldner (Rechnungsempfänger) das Risiko.
  • Auch wenn das Geld verloren ist, muss die Forderung weiterhin beglichen werden.
  • Gesetzliche Grundlage: § 270 Abs. 1 BGB – das Verlustrisiko liegt bis zur Erfüllung der Zahlung beim Schuldner.

Gibt es Ausnahmefälle?
Nur in Ausnahmefällen entfällt die Zahlungspflicht – etwa wenn der Gläubiger die Überweisung an den falschen Empfänger nachträglich ausdrücklich genehmigt oder wenn eindeutig feststeht, dass die Manipulation der Kontodaten durch ein Verhalten des Gläubigers verursacht wurde. In der Praxis kommt das jedoch nur sehr selten vor.

Fazit:
Kfz-Betriebe behalten ihren Anspruch auf Zahlung, selbst wenn der Kunde Opfer einer Kontodatenmanipulation wird. Für Rechnungsempfänger gilt: Kontodaten sorgfältig prüfen, bevor überwiesen wird.