Aktualisiertes Vertragsmuster für Berufsausbildungsverhältnisse
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlung zum Musterausbildungsvertrag überarbeitet und an die gesetzlichen Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) angepasst. Die aktualisierte Empfehlung (Nr. 115) wurde am 29. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der ZDH hat die Handwerkskammern mit dem beigefügten Rundschreiben bereits gebeten, die neuen Vertragsmuster zeitnah umzusetzen und sowohl in ihren Online-Portalen als auch – soweit noch relevant – in Printversionen bereitzustellen.
Zu den wesentlichen Änderungen im Vertragsmuster zählen u. a.:
- Berücksichtigung der Textform in einzelnen Vertragsbestimmungen (§§ 4 Nr. 2, 12),
- Klarstellung zur Bereitstellung digitaler Ausbildungsmittel durch den Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 4),
- Verpflichtende Anrechnung von Pausen- und Wegezeiten für den Berufsschulbesuch und außerbetriebliche Maßnahmen (§ 7 Nr. 2a und 2d),
- Ausschluss der elektronischen Form für Kündigungen (§ 8 Nr. 3) sowie optionale elektronische Zeugniserstellung bei Einwilligung (§ 9),
- Neue Regelung zur Wahl zwischen schriftlicher und elektronischer Vertragsabfassung mit entsprechender Übermittlungspflicht (§ 13),
- Korrespondierende Anforderungen für den Eintragungsantrag bei der Kammer (§ 4 Nr. 10).