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Recht auf Reparatur: Ihre Fragen

Zum Thema "Recht auf Reparatur" hat der ZDK zahlreiche Rückfragen aus dem Mitgliederkreis erhalten – und darauf reagiert: Ein neuer FAQ-Katalog beantwortet die wichtigsten praktischen Fragen rund um die neuen Informationspflichten. Diese gelten für alle Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 abgeschlossen werden: Vor jeder Nacherfüllung müssen Sie Ihre Kunden dann über zwei Dinge informieren – ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung, sowie darüber, dass sich die Verjährungsfrist bei einer Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert.

Zusätzlich gibt der ZDK ein Update zum Stand der Verkaufsbedingungen: Bis die neuen, offiziellen Bedingungstexte vorliegen, zeigt das FAQ, wie Sie Ihre AGB schon jetzt anpassen können.